Fahrzeug bereit zur Rückgabe an den Kunden

  • Hol- und Bringdienst

  • Ersatzfahrzeuge während der Reparatur

  • 6 Jahre Garantie

  • Wagenreinigung innen und außen

  • Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung (keine Rechtsberatung)

  • Digitales Kalkulationsmanagement für einen schnellen Ablauf

Außer den Vorzügen unseres Rund-um-Service sind Sie vor allem auch fachlich bei uns gut aufgehoben:

Rahmenrichtbank:

Hat sich der Rahmen Ihres PKW durch einen Unfall verzogen, bringen wir ihn wieder zurück in die richtige Form. Mit modernster Vermessungstechnik und einem Höchstmaß an Präzision setzen wir auch stark verzogene Fahrzeugrahmen wieder instand. Damit Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich wieder wie gewohnt nutzen können!

Achsvermessung:

Durch die Krafteinwirkungen bei einem Unfall entsteht häufig eine fehlerhafte Achsgeometrie am PKW. Sind die Eingangswerte außerhalb der Messtoleranz, können diese meistens durch Einstellarbeiten korrigiert werden. Ist dies nicht möglich müssen Fahrwerksteile ausgetauscht werden. Anhand eines Achsmessprotokolls ist dies gut sichtbar. Das Protokoll wird Ihnen am Ende der Reparatur ausgehändigt.

Autoglas-Reparatur:

Windschutzscheiben gehören heute zu den tragenden Teilen der Karosserie. Deshalb sind wir als Karosserie-Fachbetrieb auch der Spezialist, wenn es um den Austausch von Front-, Heck- oder Seitenscheiben geht.

Doch nicht immer muss die Frontscheibe gewechselt werden. Liegt der Steinschlag außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers, darf dieser auch repariert werden. Die schadhafte Stelle wird gereinigt und mit flüssigem Harz aufgefüllt. Mit UV-Licht wird das Harz ausgehärtet.

Diese Reparatur ist bei bestehender Teilkasko i.d.R. für Sie kostenlos!

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun wenn ein Unfall passiert?

  1. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab
    (Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck usw.)
  2. Setzen Sie einen Notruf ab und versorgen die Verletzten
  3. Dokumentieren Sie den Unfallort und die Fahrzeuge
    (Wichtige Daten notieren, Daten von möglichen Zeugen aufnehmen, Fotos der Unfallstelle etc.)
  4. Den Schaden bei Ihrer Versicherung melden

Wie muss ich den Schaden meiner Versicherung melden?

Um den Kfz-Schaden bei Ihrer Versicherung zu melden gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die meisten Versicherungen haben eine Rufnummer unter der Sie den Schaden direkt melden können.                                                                         Auch online ist dies inzwischen möglich.
  • Wenn Sie Ihre Versicherungsangelegenheit über eine/n Versicherungs-Vertrauensmann/frau ansonsten erledigen können Sie den Schaden auch direkt bei ihm/ihr melden.
  • Sie dürfen auch gerne gleich zu uns kommen und wir melden zusammen mit Ihnen den Schaden bei Ihrer Versicherung
    (Keine Rechtsberatung)

Was braucht die Versicherung von mir bei der Meldung?

Benötigt werden hierfür bei allen Variante der Meldung Ihre persönlichen Daten einschließlich Versicherungsnummer, der Schadensort, -hergang, und –zeitpunkt sowie eventuell die Daten Ihres Gegners/Geschädigten.

Was muss ich tun wenn der Schaden bei meiner Versicherung gemeldet ist?

Natürlich dürfen Sie uns auch immer gleich direkt kontaktieren.
Sollten Sie bei einer unserer Partnerversicherungen versichert sein, erhalten wir innerhalb kurzer Zeit eine Meldung über Ihren Kfz-Schaden. Daraufhin setzen wir uns umgehend mit Ihnen telefonisch in Verbindung um alles Weitere zu besprechen.

Wie läuft das Ganze ab?

  1. Je nach aktueller Werkstattauslastung, verfügbaren Ersatzfahrzeugen und Intensität des Schadens (sprich ob Ihr Fahrzeug noch fahrbereit ist) vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. Entweder zur Schadensaufnahme oder gleich zur Reparatur.
  2.   Bei vorheriger Schadensaufnahme werden die Ersatzteile auch vorab bestellt. Sind alle Ersatzteile bei uns im Haus erhalten Sie einen Anruf von uns zur Terminvereinbarung.
  3. Je nachdem wie gewünscht, holen wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen ab oder Sie bringen es zu uns. Dabei stellen wir Ihnen ebenfalls wie gewünscht, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
  4. Ist der Fertigstellungstermin absehbar erhalten Sie wieder von uns einen Anruf um die Rückgabe mit Ihnen zu vereinbaren.

Ich möchte mein Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten bringen – geht das auch?

Außerhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen ein roter einbruchsicherer 24-Stunden-Schlüsselkasten rechts neben unserem ersten Werkstatttor zur Verfügung.
Dort sind auch vorgefertigte Schlüsseltaschen. Auf diesen können Sie auch gleich Ihre Daten eintragen.

Wie lange muss das Fahrzeug in der Werkstatt bleiben?

Die Dauer der Reparatur ist je nach Umfang des Schadens unterschiedlich. Auch unterscheiden sich die Lieferzeiten für die Ersatzteile.
Nachdem wir den Schaden persönlich aufgenommen und Ersatzteile bestellt haben, können wir auch einen verbindliche Reparaturdauer zusagen.

Bekomme ich ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur?

Sollten Sie für Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug benötigen stellen wir Ihnen das gerne zur Verfügung. Die Kostenübernahme für das Ersatzfahrzeug ist jedoch je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich geregelt.
Sprechen Sie uns darauf bitte an, dann können wir Ihnen sagen wer die Kosten für das Ersatzfahrzeug in Ihrem speziellen Fall bezahlt.

Muss ich meiner Versicherung die Rechnung selbst überweisen?

Nach Abschluss der Reparatur unterscheiben Sie bei uns eine sogenannte „Sicherungsabtretung“. Dadurch überweist die Versicherung uns den Rechnungsbetrag direkt. Natürlich werden aber mögliche Entschädigungen (Nutzungsausfall etc.) direkt an Sie erstattet.

Bekomme ich die Rechnung auch für meine Unterlagen?

Ja. Sie bekommen die Rechnung sowie alle weiteren Unterlagen (Achsmessprotokoll etc.) für Ihre persönlichen Unterlagen. Ebenfalls erhalten Sie nach der Reparatur eine Bestätigung über die 5-jährige Garantie.

Muss ich mein Fahrzeug nicht in meiner Herstellerwerkstatt reparieren lassen?

Nein Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht in einer Hersteller-Vertragswerkstatt reparieren lassen. Sie haben grundsätzlich eine freie Werkstattwahl. Es gibt jedoch einige Besonderheit und auch vertragliche Vereinbarung. Bitte sprechen Sie uns darauf an damit wir Ihnen die Antwort für Ihren speziellen Fall geben können.

Werden Original-Ersatzteile bei der Reparatur verbaut?

Ja. Im Rahmen der Partnerwerkstatt haben wir uns gegenüber den Versicherungen vertraglich verpflichtet ausschließlich Original-Ersatzteile zu verbauen.

Wird das denn auch überprüft?

Ja es finden regelmäßig unangemeldete Werkstattbesuche durch einen Sachverständigen des Versicherungverbundes statt.
Der Sachverständige überprüft dann ob wir vereinbarte Standards einhalten und Originalteile verbauen. Er überprüft aber auch die Qualität unserer Arbeit und geforderte Arbeitsabläufe.

Habe ich Nachteile dadurch, dass ich in die Partnerwerkstatt meiner Versicherung gehen muss?

Nein Sie haben dadurch keine Nachteile. Im Gegenteil durch den Partnerwerkstattvertrag haben wir uns vertraglich verpflichtet hohe Standards einzuhalten. So erhalten Sie bei uns eine verlängerte Garantiezeit von 5 Jahren, einen kostenlosen Hol- und Bringdienst, Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges und vieles mehr.
Auch fachlich müssen Sie keine Abstriche machen. Wir werden jährlich von der DEKRA zertifiziert. Unsere Betriebsausstattung wird ständig überprüft und ist auf dem modernsten technischen Standard.

Was haben die Versicherungen von diesem System?

Zufriedene Kunden!
Durch die jahrelange Zusammenarbeit zwischen den Versicherungen und uns als Partnerwerkstatt läuft eine solche Schadensabwicklung vollkommen reibungslos ab.
Das ist eine enorme Erleichterung für Sie als Kunden, der im Schadensfall meist mit genug unangenehmen Umständen zu tun hat.

Wie hat Ihre Werkstatt geöffnet?

Die Mitarbeiter unserer Werkstatt arbeiten immer von:

Montag – Donnerstag: 07:00 – 09:00 Uhr, 09:20 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr

Freitag: 07:00 – 09:00 Uhr, 09:20 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:15 Uhr

Unser Büro ist jedoch immer geöffnet von:

Montag – Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Samstag: 08:30 – 12:00 Uhr